Lastenradförderung Bremerhaven

Bremerhaven: Eine Stadt ohne Segel für den Wind? © Hans Joachim Schmeck-Lindenau

Ablehnung des Fahrradleasings für die Angestellten des Magistrats

Der Personalrat der Stadt Bremerhaven hat der Öffnung des TVÖD für das Fahrradleasing nicht zugestimmt. Begründung: Diesen Vorteil gibt es für Beamt*innen und Landesangestellte nicht. Der Magistratsdirektor äußert sich verständnisvoll zustimmend.

22.08.2021: Pressemitteilung des ADFC Bremerhaven zur Ablehnung des Fahrradleasing für Angestellte des Magistrats der Seestadt (Bericht der Nordseezeitung vom 21.08.2021)

Die Borniertheit der Begründung der Ablehnung des Fahrradleasings ist aus Sicht des ADFC erschreckend. Lieber für alle gleich schlecht, dafür aber gerecht. „Klimagerechtigkeit“ so zu deuten, ist Perversion. Und dafür können sich auch Personalräte eigentlich nur schämen. Die Erklärung des Magistratsdirektors zeugt von Arroganz und Ignoranz, hoffentlich „nicht in Stein gemeißelt“. Tatsächlich ist das Ganze wieder ein Beispiel, wie die Stadt mit dem Titel „Klimastadt“ umgeht. Gerne schmückt sie sich mit fremden Federn wie dem Klimahaus, dem AWI, dem Fraunhofer-Institut. Was das wirklich eigene Federkleid angeht, ähnelt die Klimastadt eher einem Vogel in der Mauser. Eine Feder ist das Klimastadtbüro, aber auch oft mehr ein Feigenblatt als eine bunte Feder. Seine 4 Stellen sind z.B. durchaus nicht immer besetzt. Der funktionsfähige Rest ist dafür um so fleißiger.

Die Ablehnung des Fahrradleasing durch den Magistrat bedeutet nicht nur eine klimaunfreundliche Entscheidung und Bevormundung seiner eigenen Arbeitnehmer. Sie hat auch noch weitere Folgen. Der ADFC hatte beim Klimastadtbüro die Teilnahme am Projekt „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ angeregt und grundsätzliche Zustimmung erhalten. Für diesen Titel sind in der BRD neben 35 Kommunen, Kreisen und Behörden, auch ca 100 weitere stadteigene Betriebe, Privatfirmen, Versicherungen etc. zertifiziert. In einem Brief vom 15.03.2021 hatte der ADFC auch Oberbürgermeister Grantz u.a. um Unterstützung für dieses Projekt gebeten. Die Antwort steht übrigens noch aus. Dienstradleasing ist aber ein wesentlicher Bestandteil des Projektes. Mit der Ablehnung dieses Angebotes durch den Magistrat hat sich u.a. erst einmal die Teilnahme an dem Projekt zerschlagen, das übrigens auch als ein Baustein für die nächste Zertifizierung der Stadt für den European Energy Award (EEA) vorgesehen war. Das Ganze hätte eine neue bunte Feder im Federkleid der Klimastadt sein können. Die Klimastadt hat wieder einmal mehr gezeigt, dass in ihr noch kein gutes Klima für das Klima herrscht.

Warum so böse Worte? Wird nicht doch schon Einiges in der Stadt für das Klima und eine klimagerechte Mobilität getan? Ja, es wird. Es gibt einige bunte Federn im Vogelkleid. Aber wenn man Bremerhaven gerade beim EEA mit den anderen 11 zertifizierten Städten zwischen 100.000 und 200.000 Einwohnern vergleicht, liegt es auf einem beschämenden Platz 10 von 11. Sich dann als Klimastadt zu preisen, kommt einem Prahlen mit der Schulnote „Ausreichend“ gleich und verschleiert, dass es hier – auch im Vergleich zu anderen Städten – einen enormen Nachholbedarf gibt. Und dazu gehört auch, dass das Fahrradleasing gefördert wird.

 


https://bremerhaven.adfc.de/artikel/abelehung-des-fahrradleasings-fuer-die-angestellten-des-magistrats

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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