Verkehrszeichen Radschnellverbindung © BMVI

Fahrradschnellstraßen in Bremerhaven

 

Sind Fahrradschnellstraßen in Bremerhaven möglich? Zunächst ist eine Begriffsklärung nötig, dann kann man erwägen, was in unserer Stadt möglich ist.

 

Immer wieder wird der Wunsch in Bremerhaven geäußert, dass man Radschnellstraßen haben möchte. Ist das eine realistische Forderung? Auf Radschnellverbindungen (RSV), oft auch Radschnellwege genannt, sollen mindestens 5000 Radfahrende pro Werktag fahren. Sie laufen meist getrennt von normalen Straßen und müssen mindestens 5 km lang sein. Eine Geschwindigkeit von 20-25 km/h soll durchschnittlich möglich sein. Wenn sie den Radverkehr in beide Richtungen führen – Fußverkehr ist dann innerorts nicht erlaubt -, müssen sie 4 m breit sein, so dass 2 nebeneinanderfahrende Radfahrende 2 anderen nebeneinander fahrenden begegnen können. In der Regel verbinden sie weiter auseinanderliegende Ziele. Umwege von max. 10% gegenüber anderen möglichen Verbindungen sind zulässig. Vorstellbar wäre das in Bremerhaven vielleicht zwischen Schiffdorf und dem Stadtzentrum. Der Fahr(G)Rad8 zwischen Wulsdorf und der Höbelstraße ist z.B. nur 3 km lang, hat eine geplante Breite von 4 Metern, ist aber nicht als Radschnellweg, sondern Fahrradstraße mit Fußverkehr, z.T. auch Autoverkehr angedacht.

Neben dem Radschnellweg gibt es auch die Radvorrangroute (RVR). Dafür ist keine Mindestlänge und auch keine erforderliche Zahl von Radfahrer*innen pro Werktag vorgesehen. Es reicht auch eine Breite von 3 Metern für Radverkehr in beiden Richtungen bzw. 4 m bei gleichzeitigem Fußverkehr. Umwege von max. 15% gegenüber anderen möglichen Verbindungen sind zulässig. RVR´s sind in Bremerhaven sicher leichter einzurichten. Wenn genügend Radverkehr vorhanden ist, können RSV und RVR bei Querungen anderer Straßen bevorrechtigt werden zur Einhaltung einer komfortablen Fahrgeschwindigkeit. Für beide Radwegformen sind langfristige, da aufwändige Planungen erforderlich. Ein ideale RVR wäre eine komplette durchgehende Verbindung von Wulsdorf nach Langen bzw. Leherheide und vom AWI bis zum KBR, vielleicht auch noch der Stedinger Straße nach Spaden.

Wie schwierig die Erstellung von Radschnellstraßen ist, erkennt man in Bremen. Dort gibt es nicht eine Radschnellstraße. Dort hat man den Begriff von "Premienrouten" geschaffen, auf denen sich Abschnitte von Fahrradstraßen, Radvorrangrouten und breiten normalen Radwegen aneinanderreihen.

 

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https://bremerhaven.adfc.de/artikel/fahrradschnellstrassen-in-bremerhaven

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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