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Beispielfoto © ADFC Bremerhaven

Zum schweren Radverkehrsunfall auf der Kreuzung Columbus-Borriesstraße

Der Unfall am 26.04.2023 mit dem schwerstverunfallten 41jährigen Radfahrer, der von einem Schwerlaster überrollt wurde, hat große Betroffenheit ausgelöst. Dazu hat der ADFC Bremerhaven die nachfolgende Pressemitteilung verfasst.

Presseerklärung des ADFC Bremerhaven zum Verkehrsunfall am 26.04.23

Der schwere Rechts-Abbiegeunfall an der Kreuzung Columbusstraße/Borriesstraße macht äußerst betroffen. Der ADFC möchte sich angesichts der Tragik an keinen Spekulationen zum Unfallhergang beteiligen. Trotzdem fragt man sich, wie derartige Geschehnisse künftig vermieden werden können. Die in der NZ zitierten Empfehlungen des ADAC greifen zu kurz und sind nur bedingt realitätsgerecht und nützlich. Was soll ein*e Radfahrer*in machen, wenn er/sie an der Kreuzung steht, und es setzt sich ein LKW neben ihn/sie? Mit dem Rad hinter den LKW gehen? Und bei 2 LKW´s?

Der Rat des ADAC bedeutet, dass die Position der Schwächeren (Radfahrer/Fußgänger) im Straßenverkehr noch weiter geschwächt, die der Stärkeren (Kfz) gestärkt wird, und ist somit auch eine Position gegen eine Verkehrswende. Es gibt auch keine Vorfahrt 1. Klasse für den motorisierten und 2. Klasse für den Radverkehr. Die Empfehlung des ADAC in der NZ wurde wahrscheinlich gewählt wurde aus dem Bemühen, durch einen Rat schlimme Abbiegeunfälle stärker zu vermeiden. Der Rat auch nicht ganz verkehrt: Wenn man Gefahr auf sich zukommen sieht, sollte man ihr aus dem Weg gehen. Und wenn Radelnde und LKWs parallel und gleichzeitig abbiegen, sollte die radfahrende Person warten, wenn es auch nur fraglich eng werden könnte.

Der ADFC weist aber darauf hin, dass der tragische Unfall die Dringlichkeit der Einführung des elektronischen Abbiegeassistenten in Kombination mit einem Bremsassistenten verdeutlicht. Die Kontrolle der Außen- und Rückspiegel am LKW ist übrigens kein Rat, sondern Pflicht. Aber Unfallexperten wissen, dass die Beachtung aller Einflussfaktoren während des Rechtsabbiegeprozess für LKW-Fahrer*innen nur schwer zu bewältigen ist. Daher ist die Einführung von Assistenzsystemen dringlicher, als sie aktuell gesetzmäßig vorgesehen ist.

Es gibt auch weitere mögliche Maßnahmen zur Reduzierung von Abbiegeunfällen: z.B. tiefreichende Seiten- und Frontscheiben in LKWs, die den Sichtkontakt verbessern. Eine weitere Möglichkeit ist eine Ampelschaltung mit größerem Zeitvorsprung der Grünschaltung und noch deutlicher vorgezogener Haltelinie für den Radverkehr.  Zu guter Letzt gibt es bereits Stimmen, die für schwere LKW ab einer gewissen Tonnage im Stadtverkehr zur Hilfe durch einen speziell geschulten Beifahrer raten.

All diese Maßnahmen tragen zur aktiven Sicherheit bei, d.h. sie sind weitgehend unabhängig von Personen und Situationen. Nötig sind aber auch strengere Kontrollen, ob die gesetzlich vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen schwerer LKWs eingehalten wird. Abschließend noch ein Link zu einer Veröffentlichung von Unfallexperten zu Abbiegeunfällen.

Wir wünschen dem Verunfallten, dass er mit möglichst wenig bleibenden Schäden genesen kann.

Dr. Hans Joachim Schmeck-Lindenau

Verkehrspolitischer Sprecher des ADFC Bremerhaven

 


https://bremerhaven.adfc.de/artikel/zum-schweren-radverkehrsunfall-auf-der-kreuzung-columbus-borriesstrasse

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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