Wie mit dem Rad gut durch die Innenstadt kommen?
Bisher gab es keine Möglichkeit für Radfahrende, in einem geschützteren Bereich durch die Innenstadt zu kommen. Eine vollständige Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr ist aktuell politisch nicht gewünscht und auch sicher nicht völlig unproblematisch, wenn man z.B. an den mitten im Wege stehenden "Abelmann-Pavillon" mit seinen Ein- und Ausgängen denkt. Schon seit Längerem setzte sich der ADFC dafür ein, dass eine Fahrradstraße parallel zur Bgm.-Smidt-Straße geschaffen wird. Am 09.11.2021 schlug der ADFC Bremerhaven der Politik und den Behörden einen konkreten Plan für eine Fahrradstraße in der City vor. Schon im Januar 2022 erfolgte die politische Zusage der Koalition und prinzipielle Zustimmung des Ordnungsamtes. Am 08.03.2022 stimmt der Ausschuss für Öffentliche Sicherheit zu. Die ursprüngliche angedachte Strecke "Löningstaße - Prager Straße -Mühlenstraße - Grazer Straße - Keilstraße" wurde später noch einmal verändert, um überall eine Breite von mindestens 4 Metern zu gewährleisten. Dafür mussten auch die Querparkplätze am Fahrbahnrand hinter der Großen Kirche in Längsparkplätze umgewandelt werden. Der ADFC war erfreulicherweise in die Planung einbezogen worden, die dann im weiteren Verlauf auch Vorfahrt für die Prager Straße an allen Knotenpunkte erzielte. Am 25.01.23 erfolgte die Einweihung. Wenn die Temperaturen es zulassen. werden dann noch die Piktogramme auf der Fahrbahn aufgebracht sowie eine Rotmarkierung an potentiell kritischen Bereichen.
Doch was bedeutet Fahrradstraße und was ändert sich dort für die Verkehrsteilnehmer?
Ganz wichtig: Die Radfahrer haben Vorrang. Eine Fahrradstraße ist ein Sonderweg für den Radverkehr und Radfahrenden vorbehalten. Sie dürfen auf einer Fahrradstraße auch dann nebeneinander fahren, wenn Autos deswegen langsamer fahren müssen. Die "Rechts vor Links"-Regel an den Kreuzungen wird in dieser Fahrradstraße aufgehoben. Die Prager Straße wird damit zur Vorfahrtsstraße.
Kfz-Verkehr ist in der Fahrradstraße nur dann erlaubt, wenn ein Zusatzzeichen wie „Anlieger frei“ oder „Kfz frei“ das so regelt. Auto- und Motorradfahrer*innen sind dann quasi Gäste und müssen sich dem Radverkehr anpassen.
Es gilt für alle eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Autofahrer dürfen nur überholen, wenn sie den Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einhalten können.
Für wen gilt nun „Anlieger frei“?
Als Anlieger gelten alle, die ein berechtigtes Interesse haben, in die Straße zu fahren – die also ein Anliegen haben. Darunter gehören alle Personen, die mit den Grundstückseigentümern oder Bewohnern der Straße in Beziehung treten wollen.
Wer also einen Verwandten oder Bekannten besucht oder ihn abholen möchte, der gilt als Anlieger und darf die Straße rechtmäßig nutzen und dort parken. Auch wer in die Straße fährt, weil er als Patient zum Arzt oder als Klient zum Anwalt möchte oder Gast eines Hotels in der Straße ist, darf dies tun. Es sei denn, dies ist durch andere Verbotsschilder untersagt.
Beispiele Anlieger für die Fahrradstraße in Bremerhaven:
Auf der Hafenstraße ist der Radfahrstreifen verbreitert worden, von 1,6 auf 2,00 m. Das ist gut und ermöglicht sogar das Überholen von Radfahrenden untereinander, ohne dass man den Streifen verlassen muss. Auch weitere Verbesserungen sind erfolgt und sehr erfreulich: z.B. die Rotmarkierung von Radfahrerfurten an Kreuzungen. So ganz allmählich bekommt Bremerhaven ein Radfahr-Profil.
Der Radfahrstreifen wurde deutlich nach links verlegt. Dadurch ist ein Sicherheitstrennstreifen von ca 70 cm entstanden, der besser als in der Vergangenheit vor Dooring-Unfällen schützen soll. Viele Autos hatten zunächst nahe an der neuen Begrenzung zum Radfahrstreifen geparkt und nutzten den scheinbar breiter gewordenen Parkraum weidlich aus, statt am Bordstein zu parken. Das hat sich aber deutlich geändert und ist seltener geworden. Das Ordnungsamt will ducrh schriftliche Hinweise und Gespräche mit den Fahrzeugführer*innen dafür Sorge tragen, dass solche Vorkommnise weitestgehend der Vergangenheit angehören. Der ADFC war ursprünglich der Meinung, dass für den Sicherheitstrennstreifen eine eigene Markierung aufgebracht werden muss. Das ist aber nicht der Fall. Wer es genauer wissen will, kann sich u.a. bei Wikipedia informieren.
Seit 2019 kämpft der ADFC Bremerhaven dafür, dass auf der Bismarckstraße Verbesserungen für den Radverkehr erzielt werden. Im dritten Jahr unserer Bemühungen wurde jetzt eine erste kleine Verbesserung auf unseren Vorschlag hin durchgeführt: Der Radverkehr wird schon im Bereich der Einfahrt auf den Walther-Rathenau-Platz auf den Gehweg gelenkt. Bisher war das erst an der Ausfahrt der Fall mit der Folge, dass man mit dem Fahrrad immer wieder vor der Kühlerhaube von ausfahrenden Autos landete, obwohl man vorfahrtberechtigt war. Die Autofahrer:innen hatten aber auch keinen optischen Anhalt dafür, dass der Radverkehr an dieser Stelle von der Fahrbahn auf den Angebotsstreifen wechselt. Die neue Markierung erspart hoffentlich vielen Radfahrenden an dieser Stelle Stressmomente. Ende August wird es eine Sitzung mit Politik und Behörden geben, bei der über weitere Verbesserungen beraten wird, ganz besonders im Bereich der Kreuzung Bismarckstraße/SchillerStraße/Rheinstraße.
Vieles nimmt man gar nicht so wahr, aber es gibt doch mehr Verbesserungen für den Radverkehr in den letzten Jahren als gedacht. Wer genau wissen will, dass dem ADFC Bremerhaven gelungen ist, und wo er bisher nicht weitergekommen ist, hat es hier auf einen Blick.
Vieles nimmt man gar nicht so wahr, aber es gibt doch mehr Verbesserungen für den Radverkehr in den letzten Jahren als gedacht. Wer genau wissen will, dass dem ADFC Bremerhaven gelungen ist, und wo er bisher nicht weitergekommen ist, hat es hier auf einen Blick
Lang ersehnt, endlich realisiert. Immer wieder klagten besonders Weserradweg-Touristen über Diebstähle teurer Fahrräder, die sie nicht diebstahlsicher in der Innenstadt unterbringen konnten. Die bisher vorhandenen Boxen in der Tiefgarage der Havenwelten waren für E-Bikes und Räder mit größeren Packtaschen nicht groß genug. Jetzt hat "Erlebnis Bremerhaven" zusammen mit der StäPark 23 neue Boxen unter dem Conference-Center des Atlantic-Sail-City-Hotels und 9 auf dem Parkplatz am Eulenhof aufstellen lassen. Für 1 € kann auch ein größeres Rad, auch mit Packtaschen untergebracht werden. Damit wurde eine wichtige Lücke für den Radtourismus in Bremerhaven geschlossen. Das begrüßt der ADFC ausdrücklich. Allerdings hätte er sich doch mehr Hinweise auf die Boxen gewünscht, die im direkten Blickfeld der Weserradweg-Touristen liegen, z.B. in der Nachbarschaft des ehemaligen Koggebräugebäudes oder in Außenbereich des Outlet-Zentrums oder des Klimahauses. Wir hoffen, dass die neuen Boxen von den Touristen gut angenommen werden.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
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Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.