ADFC Bremerhaven - Aktuelles

Neuigkeiten

ADFC Newsletter 12, April 2022

Der Dezember-Newsletter ist da !

01.12.2023

Der 20. Bremerhavener ADFC Newsletter ( Dezember 2023 ) ist da. Hier kann man ihn herunterladen.

ADFC; Bremerhaven; Radtouren

Der ADFC-Bremerhaven Tourenflyer für 2024

23.11.2023

Der neue Flyer mit allen Radtouren des ADFC Bremerhaven für das Jahr 2024 erscheint in Kürze !

Übergabe des Zertifikats "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" vom Auditor des ADFC an die Hochschule

Hochschule Bremerhaven zum Fahrradfreundlichen Arbeitgeber ernannt

23.11.2023

Die Hochschule Bremerhaven hatte am 22.11.2023 zum Pressetermin eingeladen. Anlass war die Verleihung des EU-ADFC-Zertifikats "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber". Dem waren intensive Vorarbeiten vorausgegangen

Pedelec

Pedelec-Schulung

07.11.2023

Am 03.03.2024 bietet unser Mitglied Otto Pottmeyer eine kostenlose Schulung für Benutzer*innen von Pedelecs an

Nikolausradeln in Bremerhaven am 09.12.2023

07.11.2023

Am 09.12.2023 ist es wieder soweit: Der ADFC lädt zum 3 Nikolausradeln ein.

ADFC-Klönschnack ab Januar 2024 immer am 1. Dienstag im Monat !

07.11.2023

Ab 2024 ändert sich der Tag des Klönschnacks dauerhaft! Er wird von Mittwoch auf Dienstag verschoben.

Bremerhaven ist endlich Mitglied bei der AGFK Niedersachsen Bremen

13.09 2023

Mindestens 2 Jahre lang hatte der ADFC Bremerhaven gefordert, dass die Stadt Bremerhaven Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) wird. Jetzt, im September 2023, hat sie diesen Schritt vollbracht.

ADFC Fahrradklimatest 2022

Fahrradklimatest Bremerhaven 2022 - mehr als katastrophal

25.04.2023

Das Ergebnis des bundesweiten Fahrradklimatests 2022 ist jetzt veröffentlicht. In der Kategorie der Städte von 100.000 - 200.000 Einwohnern schneidet Bremerhaven wieder katastrophal mit der Note 4,41 ab, noch ein wenig schlechter als vor 2 Jahren.

Rikscha-Projekt für Heimbewohner*innen in Bremerhaven

02.04.2023

"Rikscha-touren": Durch Kooperation von Bürgerstiftung, ADFC und AWO Bremerhaven können sich Bewohner*innen des van-Heukelum- und Lotte-Lemke-Hauses künftig in Rikschas spazieren fahren lassen. Wer als Fahrer*in mitmachen möchte, möge sich melden.

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Termine

Radtouren

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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