Vor 4 Jahren wurde überlegt, deutliche Verbesserungen für den Radverkehr im Überseehafen zu erzielen. Im Herbst 2023 wurden dann endlichVeränderungen vorgenommen. Man kann durchaus erkennen, dass der Straßenbaulastträger Bremenports etwas verbessern wollte: Das Radverbotsschild an der Fahrbahn zu Beginn von Am Erzhafen, macht auch dem Letzten klar wird, wie gefährlich es auf der Fahrbahn mit dem Rad ist. Die Rotfärbung von zwei Radfurten an der Senator-Borttscheller-Straße ist nach unserer Einschätzung aber eher gefährlich als hilfreich. Denn der Radverkehr muss gemäß den aufgestellten Verkehrszeichen an den beiden ersten südwestlichen Furten die Vorfahrt achten. Die Randmarkierungen und Rotfärbungen samt Doppelrichtungspfeilen und Piktogrammen täuschen dagegen vor, dass man Vorfahrt auf dem Radweg hat. Das widerspricht in unseren Augen den Empfehlungen für den Radverkehr (ERA), Kap.9.3.2 . Dass bisher nichts passiert ist, ist besonders dem umsichtigen Verhalten der Trucker*innen zu verdanken.
Die Rotfärbungen der Fahrradfurten Am Erzhafen sind gut, allerdings gab es dort nie Unfälle. Unfälle gab es dort aber durch die Enge des Beidrichtungs-Fuß-Radweg, nämlich zum Beispiel durch Kollisionen beim Überholen auf dem engen Radweg. Daran ändert auch die Anbringung von weiß-roten Reflektoren an den Laternenmasten Am Erzhafen nichts. Die Gelbfärbung der gefährlichen Gleispassage am Nordhafen ist sicher gut. Ob sie allerdings die gefährlichen Stürze im Bereich der Schienen seltener macht, bleibt abzuwarten. Die von uns empfohlenen Warnschilder vor Sturz über Gleise hat man nicht aufgestellt, sondern es bei dem zwar offiziellen, aber inhaltlosen Z 112 „Unebene Fahrbahn“ belassen. Die Enge der markierten Radpassage läßt ehrlicherweise eine Begegnung von Radfahrenden nicht zu. Wir hatten empfohlen, den Zaum zum Hafen einen Meter zurückzunehmen, um mehr Platz zu bekommen. Natürlich hätte das allein von der Veränderung der Grundstücks- / Nutzungsverhältnisse einen großen Bürokratieaufwand bedeutet.
Unverändert ungeregelt bleibt auch das Verlassen der Franziusstraße in Richtung Bürgermeister-Smidt, Barkhausen- oder Rickmersstraße. Alle Signalanlagen sind nur für Fußgänger eingerichtet, obwohl man mit dem Rad bis zur Kreuzung auf dem Gehweg (Radfahrer frei) fahren muss, weil eine Querung auf die andere Straßenseite nicht geregelt ist., wie von uns dringend eingefordert. Insgesamt ist der große Wurf einer Förderung der Sicherheit und des Komforts für den Radverkehr im Hafen ausgeblieben, wohl auch, weil die Mittel dafür nicht bewilligt wurden. Auch die von uns vorgeschlagene Lösung an den Gate-Häusern, durch die die doppelte Überquerung durch den Radverkehr vermieden worden wäre, wurde nicht umgesetzt, von einem Radweg zu beiden Seiten von Am Erzhafen bis zu Beginn der Senator-Borttscheller-Straße ganz zu schweigen.
Wer kennt das nicht: enger Überholabstand in der Nordstraße oder Lange Straße.
Wie breit darf denn eine Straße sein, um Fahrräder problemlos mit einem Auto überholen zu dürfen, Beispiel: Nordstraße
Noch problematischer ist es in der Nordstraße mit 4,35 m Breite. Die Radfahrenden müssen 1 m Abstand von den rechts parkenden Autos einhalten, um keine Teilschuld bei Dooringunfällen zu bekommen. Dazu 60 cm Lenkerbreite und 1,5 m Sicherheitsabstand. Sowie ein Abstand der Autos zu den links parkenden Fahrzeugen von 50 cm. Da bleibt eine Restbreite von 0,75 cm. Mit anderen Worten: wenn ein 2 m breites Auto eine radfahrende Person überholt, kann der reale Abstand nur ca 30 cm gewesen sein. Es ist meist mehr, weil der Radverkehr aus lauter Angst doch näher an den parkenden Autos vorbeifährt. Allein mit dem Filmen des Überholvorganges wäre die Ordnungswidrigkeit dokumentiert.
Wir würden uns gerade in der Lange Straße und Nordstraße mehr Unterstützung durch die Polizei wünschen.
Wer kennt diese Problemstelle nicht: Die Supermarktausfahrten an der Elbestraße. Laut Bundesunfallatlas und den Unfallberichten der Ortspolizei gab es dort seit 2016 mindestens 16 Unfälle, meist mit Verletzten. - und das, obwohl dort bereits ein Stopp-Schild für den Autoverkehr steht und der Gehweg (Radfahrer frei) rot gepflastert ist.
Was bisher niemandem aufgefallen war, aber der ADFC zur Sprache gebracht hat: Büsche und Astwerk von Bäumen verhindern für Autofahrende den Blick insbesondere auf Radfahrende aus Richtung Süden. Nach mehrfacher Intervention des ADFC bei Polizei und Gartenbauamt erfolgte jetzt ein Rückschnitt der sichtversperrenden Gewächse.
Hier erkennt man gut, wie sich die Sicht nach Schnitt von Gebüsch und unterem Astwerk der Bäume verbessert hat. Der ADFC wird künftig darauf achten, dass das sog. Sichtfenster frei bleibt. Sollte die Zahl der Unfälle trotzdem nicht zurückgehen, wäre zusätzlich eine Markierung mit Fahrradpiktogrammen und Doppelrichtungspfeilen möglich.
Stadt der kurzen Wege - ein modernes Schlagwort für eine Stadt, die viele Strecken zu Fuß oder mit dem Rad erledigen läßt. Dazu gehört auch, dass z.B. nicht nur die Parkplätze vor Supermärkten super sind, sondern auch die Fahrradabstellanlagen. Das wird der ADFC Bremerhaven in den nächsten Monaten untersuchen und ein Ranking erstellen bezüglich der Güte dieser Anlagen. sind sie überdacht? Gibt es genug? Gibt es dort Fahrradbügel oder wird immer noch der gute alte Felgenknicker verwendet. Der bringt viele Probleme mit sich: mangelnde Stabilität, wenn das Fahrrad angestoßen oder einseitig mit einer Satteltasche beladen wird, mangelnder Schutz vor Diebstahl, wie das Foto zeigt. Aber gibt noch ein Problem: Bei Fahrrädern mit Scheibenbremsen können die Scheiben Schaden am Fahrradständer nehmen. All das werden wir beurteilen und am Schluss der Öffentlichkeit präsentieren.
Wer sich viel mit dem Rad durch die Stadt bewegt, kennt das gut: eine rote Ampel folgt der anderen. Das Stop-and-Go für Radfahrende hat vor allem damit zu tun, dass die gesamte städtische Infrastruktur auf den Autoverkehr ausgelegt ist – und ebenso auch die Ampelschaltungen. Ohne das ständige Anhalten an Ampeln wäre man in der Stadt noch schneller auf dem Rad unterwegs.
Das Hauptproblem: Überproportional lange Wartezeiten an Ampeln beim Überqueren von Straßen und doppelte Wartezeiten beim indirekten Linksabbiegen.
Wenn es vereinzelt bereits Verbesserungen gibt, sind aber in Bremerhaven immer noch viel zu viele Ampeln für Radfahrende und Fußgänger gleichgeschaltet. Um eine zweispurige Straße zu überqueren, benötigen Radfahrer nur etwa 2 Sekunden, müssen aber häufig schon 20 und mehr Sekunden früher anhalten als die Autofahrer und erheblich länger auf die nächste Grünphase warten.
Straßenbreite 12 m | km/h | Dauer Sek. |
Fahrrad | 16 | 2,7 |
Pedelec | 25 | 1,7 |
PKW 30 km/h | 30 | 1,4 |
PKW 50 km/h | 50 | 0,9 |
Fußgänger | 4 | 10,8 |
Diese Tabelle zeigt auf, wie lange die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer für das Überqueren einer Straße benötigen. Pedelec-Fahrerende benötigen nur 1-2 Sekunden mehr als PKW's mit 50 km/h Geschwindigkeit, müssen sich aber an die langen Rotphasen der Fußgängerampeln halten.
Die Ampelschaltungen bewirken auch deutlich höhere Zeitaufwand beim indirekten Linksabbiegen.
Grundsätzlich dürfen Radfahrende wählen, ob sie direkt nach links abbiegen oder ob sie dies indirekt tun wollen. Doch welcher Radfahrende setzt sich der Gefahr aus, auf den Hauptverkehrsstraßen in den fließenden Verkehr einzufädeln, um dann links abzubiegen?
Beim indirekten Linksabbiegen bleibt der Radfahrende zunächst rechts und überquert die Kreuzung oder Einmündung. Anschließend biegt er dann nach links ab. Der Radfahrende überquert dabei also zwei Fahrbahnen jeweils geradeaus. Das bedeutet für Radfahrer und Radfahrerinnen doppelte und unnötig lange Wartezeiten die auch durch die Zusammenlegung mit den Fußgängern verursacht wird.
Immer wieder erhalten wir Meldungen, dass es Probleme für Radfahrer*innen an Bushaltebuchten gibt, weil sie vom Seitenraum auf die Straße geführt werden. Grundsätzlich gibt es 4 Formen von Bushaltestellen: die Halteinsel, die Haltestelle am Fahrbahnrand, die Haltestelle an einem kleinen Vorbau des Gehwegs, auch Kap-Haltestelle genannt, und die Bushaltebucht, also einen Halteraum, der vom Gehweg weggenommen wird. In den Richtlinien und Empfehlungen zu Haltestellen werden Haltebuchten klar als die ungünstigste Haltestellenform herausgestellt. Als Gründe werden u.a. der höhere Platzbedarf, die oft problematische Radverkehrsführung in diesen Bereich, die Einengung des Gehweges, die seitlichen Scherkräfte für die Passagiere beim Ein- und Ausfahren genannt, aber auch die Tatsache, dass Busse oft nicht so leicht aus Buchten abfahren können. Trotzdem entsteht in Bremerhaven eine Bucht nach der nächsten, jetzt an der Hafenstraße. Das ist Geldverschwendung, Erschwerung des Fuß- und Radverkehrs und ermöglicht dem vorbeifahrenden motorisierten Verkehr ungehemmtes Vorbeifahren. Wenn dann dann auch noch Buchten in einer Tempo-30-Zone wie dem Lotjeweg eingerichtet werden, kann der ADFC nur eine Abkehr vom qualifizierten Sachverstand, sparsamen Umgang mit öffentlichen Geldern und dem Geist der StVO sehen. Der ADFC wird versuchen, die Einrichtung künftiger Bushaltebuchten zu verhindern, wenn nicht ein ganz strenger sachlicher Grund dafür vorliegt, zumal der Leiter von BremerhavenBus, Herr Haase, bei einer Podiumsdiskussion in der Hochschule am 14. Oktober keinen keinen echten fachlichen Bedarf für Busbuchten sah.
Das obige Bild mit hängenden Gärten (Copyright Cobe Copenhagen) soll verdeutlichen, wie es im Werftquartier aussehen soll. Ein eigens dafür geschaffenes Mobilitätskonzept will wegen der Nähe zur Innenstadt und zum Bahnhof den Rad- und Fußverkehr fördern, den Autoverkehr dagegen reduzieren. Das Konzept sieht nur 0,4-0.6 Autostellplätze pro Wohneinheit statt wie sonst üblich 1,0 vor. Das ist eine gute Sache. Entsprechend sind auch die vorgesehenen Quartiersgaragen ausgelegt. Das Bremerhavener Stellplatzortsgesetz sieht aber nur 1 (in Worten: einen) Fahrradstellplatz pro Wohnung bis 60m² und zwei Fahrradstellplätze pro Wohnung über 60 m² vor. In einer 60 m² großen Wohnung wohnen allerdings oft 2 Menschen, und die haben manchmal sogar zusammen mehr als 2 Fahrräder. Und in einer 100 m² großen Wohnung wohnen oft 4 Menschen. Das entsprechende Gesetz aus dem Jahr 2013 sieht aber für Wohnung über 60 m² nur 2 Fahrradstellplätze dafür vor. Und was ist mit Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern? Wenn man die strukturellen Voraussetzungen schaffen will, um eine Verkehrswende hin zu einer klima- und aufenthaltsfreundlichen Mobilitäts zu erzielen, müssen auch die rechtlichen Grundlagen entsprechend stimmig sein. Von daher ist eine Modernisierung des Bremerhavener Stellplatzortsgesetzes dringend geboten. Dies sollte auch für allen Neubauten an anderer Stelle in der Seestadt gelten. Denn das jetzige Gesetz läßr, zumindest was Fahrradstellplätze angeht, Bremerhaven im Vergleich zu anderen Städten schlecht dastehen.
Im Vergleich mit anderen Städten ist die gesetzlich verordnete Mindestzahl von Fahrrad-Stellplätzen in Bremerhaven zumeist geringer. Nicht nur für das Werftquartier, sondern für alle Neubauten oder wesentliche Umbauten älterer Gebäude in der Seestadt sollte eine höhere Zahl von geschützten Fahrradstellplätzen vorgeschrieben werden. Dies ist erforderlich, um die Verkehrswende zu unterstützen, sich der Realität von mehr als 70 Millionen Fahrrädern in der Bundesrepublik anzupassen und die Bewohner:innen von Wohnungen mehr vor Diebstahl zu schützen. Auch die vorgeschriebene Größe eines Fahrradabstellplatzes in Bremerhaven mit 1 m² ist nicht realitätsgerecht. Auch sollte es erleichtert werden, Lastenräder und Kinderanhänger sicher und geschützt unterzubringen. Hier könnte das Werftquartier ein Vorreiter werden. Aber ohne solide rechtliche Grundlage geht das kaum. Das alte Stellplatzortsgesetz von 2013 genügt den heutigen Erfordernissen nicht mehr und bedarf dringend einer Reformierung.
Die häufigsten Klagen von Radfahrer*innen betreffen blockierte Radwege. Aber man muss es nicht nur hinnehmen. Man kann sich wehren. Und das geht so: Man macht ein aussagekräftiges Foto des blockierenden Fahrzeugs mit erkennbarem Kennzeichen darauf und schickt es an folgende Mailadresse der Polizei: ihrhinweis [at] polizei.bremerhaven.de . Dazu gibt man Datum, Uhrzeit und Straße/Ort der fotografierten Situation an. Die Polizei prüft, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und sendet im Falle der Bestätigung das Foto an das Ordnungsamt. Dieses schickt dem Fahrzeughalter dann einen Bußgeldbescheid. Hat man die Zeit zu warten, bis man neben dem blockierenden Fahrzeug einen ausweichenede*n Radfahrer*in aufs Foto bekommt, fällt die Strafe wegen nachgewiesener Behinderung höher aus. Natürlich kann man in der Mail auch angeben, dass man selbst behindert wurde, das kann aber dazu führen, daß man eine Zeugenaussage machen muss. Auch Fußgänger können solche Blockaden fotografieren und der Polizei schicken. Der ADFC macht im Monat Mai 2023 eine Aktion, um zu überprüfen, wieviele Meldungen auch wirklich zu einem Bußgeldbescheid führen. Näheres unter dem Kapitel Kampagnen und in unserem neuesten Newsletter vom MAi 2023. Also: Wer will, dass sich etwas ändert, darf sich nicht nur ärgern, sondern muss auch aktiv werden. Wer an der Aktion des ADFC teilnehmen möchte, kann sich bei uns melden.
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Auch nach Anbringung zweier Hinweisschilder an den westlichen Ampeln auf der Wurster Straße läßt die Kritik nicht nach. Immer noch erhalten wir Meldungen, dass Menschen verunsichert sind beim Queren der Cherbourger Straße auf dem Rad, weil sie die Linksabbiegerampel für den Radverkehr nicht deuten können. Auf den jetzigen kritisierten Lichtscheiben kann man den Richtungspfeil von 2,5 cm wegen der geringen Größe kaum sehen und somit nicht erkennen, dass die Ampel nur für die linksabbiegende Radfahrende gedacht ist. Der ADFC hatte eine Lichtsignalanlage mit einem dauerhaft leuchtenden und deutlich größerem Linksabbiegerpfeil vorgeschlagen (s.Foto unten). Diese wollte man aber aus uns unbekannten Gründen nicht anbringen. Selbst das würde wahrscheinlich die Kritik nicht verstummen lassen. Das auch liegt daran, dass man diese nach den aktuellen Vorgaben eingerichtete Kreuzung in dieser Form in Bremerhaven noch nicht kennt. Aber es gibt auch weitere fortbestehende echte Kritikpunkte: Wer von Osten mit dem Rad auf der Cherbourger Straße über die Wurster Straße radelt und dann nach Süden weiter auf die Wurster Straße fahren möchte, hat dort die Haltelinie und Ampel im Rücken statt vor sich. Gewünscht hätten wir uns auch eine Rotmarkierung der Radfahrfurten samt Aufstelltaschen. Und verständlich ist auch nicht, warum der Fußverkehr einen Anforderungstaster hat, der Radverkehr aber nicht.
In Bremerhaven gibt es nur ein sehr inkomplett implementiertes und nicht gepflegtes Radwegweisersystem für die sogenannten Freizeitrouten. Die Verantwortlichkeiten sind schwer zu überblicken: Freizeitroute West, -Ost und Hafenroute liegen in der Verantwortung des Amtes für Straßen- und Brückenbau. Die Verantwortung für die anderen Freizeitrouten liegt bei "Erlebnis Bremerhaven". Im Augenblick werden die Wegweiser, die in Verantwortung von "Erlebnis Bremerhaven" sind, z.T. erneuert, z.T. erstmals neu aufgestellt, wie z.B. längs der Wasser-, Wind- und Wiesen-Route. An anderen Freizeitrouten sind sie oft durch die Sonne verblichen, defekt oder ungepflegt. Eine regelmäßige Kontrolle und Pflege der Wegweiser findet bisher nicht statt.
Ein Wegweisungssystem für den Alltagradverkehr fehlt noch völlig. Wie komme ich vom Bahnhof zur Innenstadt? Oder zur Hochschule? Wie von der Innenstadt zum Klinikum Bremerhaven oder zu den Stadthäusern? Es gibt keinerlei Hinweise, geschweige denn Entfernungsangaben. Jeder Ortsunkundige hat es schwer und ist auf eine Navigationssoftware angewiesen, was beim Radeln in einer fremden Großstadt nicht unproblematisch ist. Das Projekt der Ausschilderung für den Alltagsradverkehr ist aber in Arbeit, zur Zeit in der Planungsphase durch das Stadtplanungsamt. Nach dem Abschluß folgt dann natürlich noch die Ausführung, vermutlich wird die aber noch sehr lange (Jahre?) dauern. Ein fehlendes Wegweisungssystem ist übrigens auch keine gute Voraussetzung für ein Bike-Sharing-System, das ja in der Stadt ebenfalls bisher fehlt.
2019 hat die Stadtbibliothek Bremerhaven ein ganz besonderes Lastenrad in Betrieb genommen. Zunächst wurde das Elektro-Fahrrad in Christiania, dem bekannten freiheitsliebenden Viertel mit innovativer Atmosphäre, produziert. Dann wurde es in einer Spezialtischlerei in Mannheim zu einem Bibliotheks-Rad umgebaut und konnte anschließend in Bremerhaven in Betrieb gestellt werden. Nach Mitteilung der Pressestelle der Stadt Bremerhaven vom 02.05.2023 sucht die Stadtbibliothek wieder Ehrenamtliche, die einerseits gerne radfahren, andererseits aber auch gerne Kindern Geschichten vorlesen und zwar jeweils für die Tage Montag, Mittwoch und Freitag - und natürlich nur bei schönen Wetter. Mit dem Rad fährt man in einen Stadtteil, wo man nach vorheriger Ankündigung auf das sehnsüchtig wartende junge Publikum trifft. Da die Stadtbibliothek in zahlreiche Stadtteile fahren möchte (Wulsdorf/Leherheide/Leher Pausenhof/Holzhafen in Geestemünde), freut man sich, wenn sich möglichst viele interessierte Menschen bewerben, so dass die Arbeit gut verteilt werden kann. Selbstverständlich werden Interessierte gründlich in den Umgang mit dem Rad eingeübt und für die Gesamtaufgabe fortgebildet.
Were Genaueres wissen möchte kann sich Interessierte per Mail an die Stadbibliothek wenden unter stadtbibliothek [at] magistrat.bremerhaven.de oder telefonisch unter 0471 590-2026.
Von 22.00 Uhr bis 10.00 Uhr durfte bis März 2021 die Fußgängerzone von Radfahrer*innen benutzt werden. Still und ohne viel Tamtam wurde die Bitte des ADFC erfüllt, doch wenigstens für die erste und letzte Einkaufsstunde die Fußgängerzone für den Radverkehr zu öffnen, also von 18.00 Uhr bis 11.00 Uhr. Klagen hat es bisher keine gegeben. Früher hate der ADFC für eine völlige Freigabe der Fußgängerzone plädiert. Jetzt vertritt er einen anderen Standpunkt: Nachdem die Fahrradstraße in der Innenstadt geschaffen wurde, stellt diese eine gute Alternative dar und dient der Entflechtung von Fuß- und Radverkehr. Die vielen Querstraßen erlauben, dass man an vielen Stellen zur Fußgängerzone kommt. Durch Veränderungen in der Fußgängerzone würde auch eine ganztägige Freigabe mehr Konflikte zwischen Zufußgehenden und Radfahrenden hervorrufen. Die Problemstellen sind der Fischpavillion, wo es nur wenig Platz für Rad- und Fußverkehr nebeneinander gibt, die aufgemalten Kinderspielbereiche, die sich über die ganze Breite der Fußgängerzone erstrecken und die Wasserspiele vor der Keilstraße. Spannend wird es noch einmal, wenn das Karstadt-Gebäude abgerissen wird. Dann könnte man die durchgehende Straße "Am Alten Hafen" für den Fahrrad-Beidrichtungsverkehr freigeben und so den Radverkehr von der Columbusstraße in einen geschützten Bereich abseits des lauten und abgasbelasteten Autoverkehrs bringen.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
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Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.