Schwerer Schaden verursacht - FahrGrad8 von Sperrung bedroht
Am Bahnübergang des FahrGrad8 ist ein schwerer Schaden mutwillig und vorsätzlich verursacht worden. Das kann schlimmstenfalls zur Sperrung der Fahrradstraße führen

Vor kurzem wurde ein schwerer Schaden im Bereich der Wulsdorfer Fahrradstraße, auch FahrGrad8 genannt, verursacht. Unter anderem wurde ein Absperrgitterzaun abgebaut, die Sperrschranke völlig verdreht und letztlich unbrauchbar gemacht. Diese Schäden sind so gewaltig, dass sie nicht spontan, sondern geplant und unter Einsatz von Werkzeug und unter Anwendung grober Kraft, also wohl vorsätzlich herbeigeführt worden sind. Das Amt für Straßen- und Brückenbau hat zu Recht Strafanzeige gestellt. Die Schadenssumme geht in den fünfstelligen Bereich. In einer Zeit einer außerordentlich angespannten Haushaltslage kann die Stadt nicht gewährleisten, derartige Schäden mit eigenen Mitteln zu beheben. Schlimmstenfalls kann das zur Sperrung des FahrGrad8 führen. Der ADFC bittet, Personen, die sich auffällig verhalten oder dabei beobachtet werden, wie sie Schäden anrichten, sofort der Polizei zu melden. Dem ADFC sind in der Vergangenheit gelegentlich Beschwerden der Art zugetragen worden, dass man die Schranken für unsinnig halte, weil ja kein Bahnbetrieb herrsche. Für bestehende Bahnübergänge bestehen aber klare und absolut einzuhaltende Richtlinien, auch wenn keine Züge fahren. Es ist so ähnlich wie mit einer roten Ampel, die man auch nachts beachten muss, wenn gerade kein anderes Auto fährt. An dieser Sperre waren sogar auf unser Bitten hin die Absperrmaße sehr liberal gehalten worden, damit Behindertenräder hindurchfahren konnten. Somit war sie auch kein wesentliches Hindernis für normale Räder. Eine Sperrung des FahrGrad8 wäre eine Katastrophe für die Bremerhavener Radinfrastruktur. Messungen hatten ergeben, dass dieser Weg von bis zu 1000 Menschen pro Tag auf dem Rad benutzt wird. Also nochmals unsere Bitte: Verdächtiges sofort der Polizei melden! Es handelt sich auch nicht um einen Spaß, wenn die notdürftig aufgestellten Gefahrenschilder umgeworfen oder gar fortgetragen werden!
