
Neu in Spanien: Radfahrer in Spurmitte, Autoverkehr dahinter mit 5 m Abstand © ADFC Bremerhaven
Neue Verkehrsregeln in Spanien schützen Radverkehr besser
Ab 01. Oktober gibt es in Spanien neue Verkehrsregeln - und die haben es in sich. Sie schützen den Radverkehr erheblich besser und reduzieren die bisherige Priorisierung des motorisierten Verkehrs.
Das ist neu in Spanien ab dem 01.10.2026: Auch dort wird der Überholabstand zwischen Kfz und Radverkehr auf mindestens 1,5 m festgelegt. Das ist wie in Deutschland. Viel weitergehend als in Deutschland aber ist: Innerorts sollen Radfahrende bei nur 1 Fahrstreifen in jeder Richtung auf der Mitte ihrer Fahrspur fahren, und Autofahrende müssen mindestens 5 m hinter dem Radverkehr bleiben, wenn es keine Überholmöglichkeit gibt. Strafe bei Nichteinhalten: 200€.
Wer außerorts Radfahrende mit einem Kfz überholt, muss dabei während der gesamten Überholmanöver mindestens 20 km/h unter dem für diesen Streckenabschnitt geltenden Tempolimit bleiben – nicht nur im Moment des Vorbeifahrens. Bei 90 km/h Limit sind das maximal 70 km/h, bei 70 km/h Limit maximal 50 km/h. Außerdem muss beim Überholen des Radverkehrs außerorts ein kompletter Fahrstreifenwechsel vorgenommen werden, also die Spur gewechselt werden, wenn es mehrere Fahrspuren in der gleichen Richtung gibt. Für die Radfahrenden gilt ab sofort außerorts absolute Helmpflicht. Auch für E-Scooter gelten strengere Regeln zum Schutz der Benutzenden (Benutzung ab 15 Jahren, Helmpflicht, Leuchtwesten in der Dunkelheit)
Insgesamt sollen die neuen Regeln die Sicherheit für den Zweiradverkehr stärken. Wir sind gespannt, was über die Umsetzung der neuen Verkehrsregeln berichtet wird.


