
Einbahnstraße, für den Gegenrichtungsradverkehr geöffnet © Polizei Berlin
Sind in Bremerhaven Einbahnstraßen ausreichend für den Radverkehr freigegeben?
Seit der Novelle der Straßenverkehrsverordnung 2020 wurde die Verwaltungsvorschrift derart verändert, dass der Radverkehr in Gegenrichtung als „Soll-Vorschrift" festgelegt wurde. Erscheint diese Soll-vorschrift in Bremerhaven umgesetzt?
1997 wurde die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr erstmals als Verkehrsversuch zugelassen. Dieser mehrjährige wissenshaftliche ausgewertete Versuch an über 700 Straße in der BRD ergab, dass entgegen vielen Vermutungen die Unfallhäufigkeit in solchen Straßen sank. Nur in einer einzigen Straße musst der Gegenrichtungsradverkehr wieder aufgehoben werden. In der Regel führt die Öffnung von Enbahnstraßen zu einer Verlagerung des Radverkehrs von Hauptstraßen kleinere, weniger befahrene Straßen und zu weniger Unfällen mit dem Fußverkehr infolge verbotener Benutzung des Gehwegs durch Radfahrende. Für die Öffnung von Einbahnstraßen gibt es klare Vorgaben: Mindestbreite 3,00 m bzw. 3,5 m bei Linienbusverkehr, nur in Tempo-30-Straßen, nur in übersichtlichen Straßen ohne Unfallhäufung. In fast allen Großstädten Deutschlands sind zwischen mehr als 50% bis 100% Einbahnstraßen geöffnet, durchschnittlich 80%. In Bremerhaven sind es nur knapp 40%. Ursprünglich war 2015 in einer Magistratsvorlage vorgesehen, dass ca 80% der Einbahnstraßen für den Gegenrichtungsradverkehr freigegeben werden. Aber dazu ist es scheinbar nie gekommen. Im Gegenteil: Im letzten Jahr sind sogar 4 Einbahnstraßen wieder geschlossen worden, obwohl dort 7 Jahre in Gegenrichtung geradelt wurde und keine Unfallhäufung in dieser Zeit festgestellt wurde. Es ist auch keineswegs so, dass Bremerhaven nur sehr problematische Einbahnstraßen hat, die eine Öffnung nicht zulassen. Die haben wir z.B in der Lange Straße und Nordstraße, wo allein Tempo 50 eine Öffnung verbietet. Die niedrige Zahl geöffneter Einbahstraßen führt dazu, dass Autofahrende geöffnete Einbahnstraße als Ausnahme empfinden. Das Gegenteil sollte der Fall sein: Die Öffnung der Einbahnstraßen soll der Regelfall sein. Dann lernen Auto- und Radverkehr auch in Einbahnstraßen besser einen rücksichtsvolleren Umgang miteinander. Der ADFC will im Jahr 2026 einen neuen Anlauf vornehmen, um eine deutliche Zahl von Öffnung von Einbahnstraßen für den Gegenrichtungsradverkehr zu erreichen.
Wer uns unterstützen möchte oder die Öffnung bestimmter Einbahnstraßen erreichen möchte, möge sich bei uns melden, entweder per Mail oder telefonisch unter Tel. 0176 31731938 .


