Radfahren in Bremerhavens Fußgängerzone - ADFC Bremerhaven
Fußgängerzone, Radverkehr; Bremerhaven

Fußgängerzone, für Radverkehr nur von 18.00 bis 11.00 Uhr zugelassen

Radfahren in Bremerhavens Fußgängerzone

Immer wieder kommt die Diskussion auf, ob die Fußgängerzone in Bremerhaven für den Radverkehr freigegeben werden soll. Der ADFC Bremerhaven steht dem trotz mancher Gründe dafür skeptisch gegenüber.

Noch vor wenigen Jahren hat der ADFC für die komplette Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr plädiert. Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass Fußgängerzonen, wenn eben möglich, für den Radverkehr freigegeben werden sollten, wie es in zahlreichen Städten auch der Fall ist. Aber mittlerweile müssen wir viele Argumente anerkennen, die dagegen sprechen. Die rechtliche Lage: Die Einrichtung separater Radwege und Radwegmarkierungen sind in Fußgängerzonen nicht erlaubt, wohl aber eine gewisse optische Kanalisierung des Radverkehrs z.B. durch eine besondere Oberfläche. Fußgänger haben absolute Vorfahrt, Radfahrende sind nur Gäste. Bei bis zu 100 Zufußgehenden pro Meter Breite der Zone und Stunde gibt es meist keine Probleme, aber über 200 Fußgänger*innen/m Breite ist es äußerst problematisch.

Problematisch ist diesbezüglich der ehemalige Abelmann-Pavillon vor dem Hanse-Carrée. Dort läßt die in- und Ausgangsseite keinen Radverkehr zu. Auf der gegenüberliegenden Seite ist es sehr eng. Weitere potentiell ungünstige Interaktionen zwischen Zufußgehenden und Radfahrenden gibt es durch spielende Kinder und Enge am Werftbrunnen und den Wasserspielen sowie im Bereich der beiden über die ganze Breite aufgemalten Spielbereiche. Es gibt einen sehr gutes Handbuch zur Freigabe von Fußgängerzonen für den Radverkehr von der Hochschule Erfurt. Diese  hatte unter anderem mit Videoaufnahme herausgefunden, dass sich Fußgänger, die mit weniger als 1,5 m Abstand von hinten überholt werden, stark erschrecken. Daher müssen vor neuer Freigabe von Fußgängerzonen für den Radverkehr erhebliche Rücksichtskampagnen und Öffentlichkeitsinformationsmaßnahmen sowie zu Beginn und im weiteren Verlauf behördliche Kontrollen erfolgen. All das ist in Bremerhaven nicht möglich. Die Stadt gibt kein Geld für Rücksichtskampagnen aus, die Information der Öffentlichkeit ist durch die abnehmende Bedeutung der Printmedien und die sehr stark veraltete Web-Präsentation der Stadt kaum gegeben. Und Polizei und Ordnungsamt haben kein Personal für Kontrollen. Und so bleibt es dabei, dass die Fußgängerzone nur in der ersten und letzten Einkaufsstunde für den Radverkehr freigegeben ist. Durch bessere Radverbindungen über die Fahrradstraße und hoffentlich denmächst die Straße "Am Alten Hafen" wird das einigermaßen kompensiert.

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Fußgängerzone beim Fischpavillon

Copyright: ADFC Bremerhaven

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https://bremerhaven.adfc.de/artikel/radfahren-in-bremerhavens-fussgaengerzone

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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